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Das neue Marktstamm­daten­register

Nach einigen Verzögerungen ist seit dem 31.01.2019 das Markstammdatenregister (MaStR) für Stromerzeugungsanlagen veröffentlicht.

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Dies bedeutet, dass Betreiber ihre Stromerzeugungsanlagen ab diesem Zeitpunkt in einem dafür eingerichteten Webportal registrieren müssen. Bei nicht fristgemäßer Registrierung muss der Betreiber mit Bußgeldern rechnen. Die Information über die Meldepflicht erfolgte für Betreiber von EEG bzw. KWK-Anlagen bereits im Laufe des letzten Jahres. Aufgrund der Verzögerungen und den daraus entstandenen Änderungen, haben wir Ihnen die aktuelle Regelung im Folgenden zusammengefasst.

 

Warum wird ein neues Register eingeführt?

Das neue Register soll den Energiemarkt vollständig abbilden, um energiewirtschaftliche Prozesse zu vereinfachen und mit einer besseren Datenqualität auszustatten. Mit den bisherigen Registern war dies aufgrund der schlechten Datenqualität nur eingeschränkt möglich. 

Welche Anlagen müssen registriert werden?

Die Meldepflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen, die Strom bzw. Gas erzeugen, speichern oder verbrauchen und unmittelbar oder mittelbar an das Stromnetz angeschlossen sind oder werden. Aus dieser Definition ergibt sich, dass neben KWK-Anlagen wie dem Dachs, PV-Anlagen und auch Energiespeicher unter die Marktstammdatenregistrierung fallen. Die Meldepflicht ist unabhängig von der Größe der Anlage. Einzig echte Inselanlagen, also welche, die keinen Netzzugang haben, sind von der Meldepflicht befreit.

Die Anmeldung der Anlage im Anlagenregister oder PV-Meldeportal entbindet nicht von der Anmeldung im MaStR. Die Übertragung der Daten ist aufgrund des Datenschutzes nicht möglich gewesen.

Bis wann muss die Anlage registriert werden?

Für die Registrierung im MaStR gelten folgende Fristen:

  • Ab dem 31.01.2019 müssen neue Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden

  • Ältere Anlagen bekommen eine Übergangsfrist von zwei Jahren (also bis Januar 2021)

Wie erfolgt die Registrierung?

Die Registrierung für die KWK-Anlage, die PV-Anlage und den Energiespeicher muss separat vom Betreiber vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann mit entsprechender Bevollmächtigung auch durch Dritte, wie beispielweise dem Installateur, erfolgen.

Die Anlage kann in vier Schritten auf der Seite des MaStR durchgeführt werden: www.marktstammdatenregister.de

Erstellen eines MaStR Kontos

  1. Erfassung der Stammdaten (z.B. Standort und Kontaktinformationen)

  2. Registrierung als Marktakteur

  3. Registrierung der Anlage

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Leitfäden wie Sie Ihre Anlagen im Marktstammdatenregister registrieren:

Gerne übernehmen wir die Registrierung im Marktstammdatenregister für Sie.

Hierfür berechnen wir Ihnen eine einmalige Pauschale von 40,- Euro inkl. MwSt.
Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich und fordern Sie das Registrierungsformular an.

Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten des Dachs.

Für Windows-PC Installationen bitte “Umlage Wärmekosten Dachs 1.3.1.zip” herunterladen​

Hinweis:
Es kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass diese Version auf allen Betriebssystemen funktioniert.

Haben Sie sich schon die Energiesteuer für 2022 zurückgeholt?

Für den im Dachs eingesetzten Brennstoff erhalten Dachs-Betreiber eine teilweise oder vollständige Entlastung von der gezahlten (im Brennstoffpreis enthaltenen) Energiesteuer. Der Entlastungsantrag ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Für das Steuerjahr 2021 muss also bis spätestend zum 31.12.2022 der Antrag gestellt sein.
 
Auch in diesem Jahr möchten wir Sie wieder beim Ausfüllen des Antrags unterstützen.
 
Jetzt noch einfacher - online & ohne Software-Download:
Schluss mit den zahlreichen Downloads und Neu-Installationen! Das neue Online-Programm zur Energiesteuer-Rückerstattung wurde in das DachsPortal2 integriert. So ist es stets aktuell, Sie profitieren direkt von allen Verbesserungen, Fehlerbehebungen sowie Weiterentwicklungen.

Und das Wichtigste: Viele Informationen sind bereits vorausgefüllt, Sie ergänzen einfach individuelle Angaben zu Ihrer Anlage und reichen den Antrag unterschrieben ein. So reduzieren Sie Ihren Aufwand auf ein Minimum.
Folgeanträge werden zum Kinderspiel, da Ihre Eingaben auch für zukünftige Anträge genutzt werden. Und sollten Sie doch einmal Hilfe benötigen, so haben Sie im Programm direkt Zugriff auf den Hilfebereich samt Video-Anleitung.
 
Voraussetzungen für die Nutzung des Programms:
Sie benötigen ein Benutzerkonto im DachsPortal2. Sollten Sie noch keines haben, können Sie sich einfach registrieren. Folgen Sie den Anweisungen auf der Login-Seite. Die Nutzungsgebühr hängt von der Anzahl und Art der abrechnungsrelevanten Geräte eines Standortes ab. Diese erfahren Sie individuell für Ihren Standort im DachsPortal.

Gerne beraten wir Sie auch umfassend bei Ihnen vor Ort.

Interesse? Dann melden Sie sich einfach zur direkten Terminabsprache.

EVOLES Team Engen
SenerTec Center Engen GmbH
Gerwigstraße 8
78234 Engen

Telefon:   07733/5019-200
Telefax:   07733/5019-299
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